Prüfungen

Verbandsjugendprüfung (VJP)

Die Landesgruppe Westfalen-Lippe des Verbandes für Kleine Münsterländer Vorstehhunde e.V. führt in den Monaten April/Mai jeweils mehrere VJP an verschiedenen Orten innerhalb unserer Landesgruppe durch. Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, sofern sie im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind. Der Hund muß im vorhergehenden Kalenderjahr gewölft sein.Außerdem werden Hunde zugelassen, die bis zu drei Monate älter sind.

Die Hunde müssen wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung darf nicht älter als 1 Jahr und muß mindestens 4 Wochen alt sein. Sie ist durch Vorlage des Impfausweises zu belegen. Der Eigentümer eines gemeldeten Hundes muß Mitglied eines dem Jagdgebrauchshundverband angeschlossenen Vereins sein (Aufnahmeantrag). Der Führer eines Hundes muß den Besitz seines gültigen Jagdscheines nachweisen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind.

Für die Anmeldung ist das Formblatt mit Schreibmaschine bzw. direkt am Bildschirm auszufüllen. Der Nennung ist eine Ablichtung der Ahnentafel und aller Prüfungszeugnisse, sowie ein Scheck in Höhe des Nenngeldes beizufügen. Die einzelnen Termine entnehmen Sie bitte unserer Terminübersicht.

Allgemeines

Die VJP ist eine Zuchtprüfung, zu der die natürlichen jagdlichen Anlagen des Junghundes durch entsprechende Vorbereitung soweit geweckt sein sollen, daß Nase, Spurwille, Suche, Vorstehen und Führigkeit beurteilt werden können. Nähere Einzelheiten zur Durchführung der Verbandsjugendprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsordnung.

Verbands-Herbstzuchtprüfung (HZP)

Die Landesgruppe Westfalen-Lippe des Verbandes für Kleine Münsterländer Vorstehhunde e.V. führt in den Monaten Sept./Okt. jeweils mehrere HZP an verschiedenen Orten innerhalb unserer Landesgruppe durch. Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, sofern sie im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind. Der Hund kann im vorhergehenden Kalenderjahr gewölft sein und bis zu drei Monate älter sein. Ferner werden zur HZP Hunde zugelassen, die im gleichen Kalenderjahr gewölft sind.

Die Hunde müssen wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung darf nicht älter als 1 Jahr und muß mindestens 4 Wochen alt sein. Sie ist durch Vorlage des Impfausweises zu belegen. Der Eigentümer eines gemeldeten Hundes muß Mitglied eines dem Jagdgebrauchshundverband angeschlossenen Vereins sein.  Der Führer eines Hundes muß den Besitz seines gültigen Jagdscheines nachweisen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind.

Für die Anmeldung ist das Formblatt mit Schreibmaschine bzw. direkt am Bildschirm auszufüllen. Der Nennung ist eine Ablichtung der Ahnentafel und aller Prüfungszeugnisse, sowie ein Scheck in Höhe des Nenngeldes beizufügen.

Die einzelnen Termine entnehmen Sie bitte Terminübersicht.

Allgemeines

Bei der HZP steht im Vordergrund die Feststellung der Entwicklung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Die Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit soll zu dieser Zeit im wesentlichen abgeschlossen sein.

Auf der HZP sind folgende Fächer zu prüfen:
(Spurarbeit) Nase, Suche, Vorstehen, Führigkeit, Arbeitsfreude, Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer, Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer, Federwildschleppe, Haarwildschleppe, Art des Bringens, Gehorsam.

Nähere Einzelheiten zur Durchführung der Herbstzuchtprüfung (HZP) entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP)

Die Landesgruppe Westfalen-Lippe des Verbandes für Kleine Münsterländer Vorstehhunde e.V. führt in den Monaten Sept./Okt. je nach Bedarf, ein oder zwei VGP an verschiedenen Orten innerhalb unserer Landesgruppe durch. Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, sofern sie im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind. Hunde, die im gleichen Jahr gewölft sind, dürfen zur VGP nicht zugelassen werden.

Die Hunde müssen wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung darf nicht älter als 1 Jahr und muß mindestens 4 Wochen alt sein. Sie ist durch Vorlage des Impfausweises zu belegen. Der Eigentümer eines gemeldeten Hundes muß Mitglied eines dem Jagdgebrauchshundverband angeschlossenen Vereins sein. Der Führer eines Hundes muß den Besitz seines gültigen Jagdscheines nachweisen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind.

Für die Anmeldung ist das Formblatt mit Schreibmaschine bzw. direkt am Bildschirm auszufüllen. Bei der Nennung muß auf dem Formblatt angegeben werden, ob der Hund auf der Übernacht- oder Tagfährte, als Riemenarbeiter, als Totverbeller oder Totverweiser geführt werden soll. Der Nennung ist eine Ablichtung der Ahnentafel und aller Prüfungszeugnisse, sowie ein Scheck in Höhe des Nenngeldes beizufügen.

Die einzelnen Termine entnehmen Sie bitte unserer Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterTerminübersicht.

Allgemeines

Die Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) ist eine Leistungsprüfung, die sich über zwei Tage erstreckt und die gesamte jagdliche Palette beinhaltet. Sie wird auch als sog. Meisterprüfung bezeichnet. Die Prüfung wird in vier Fachgruppen unterteilt.

I. Fachgruppe Waldarbeit

  1. Schweißarbeit auf Schalenwild als Riemenarbeit, ggf. mit anschließendem Totverbellen oder Totverweisen.
  2. Bringen von Fuchs über Hindernis.
  3. Fuchsschleppe.
  4. Bringen von Fuchs auf der Schleppe.
  5. Hasen- oder Kaninchenschleppe.
  6. Bringen von Hase oder Kaninchen.
  7. Stöbern.
  8. Buschieren.

II. Fachgruppe Wasserarbeit

  1. Prüfung der Schußfestigkeit.
  2. Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer.
  3. Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer.
  4. Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer.
  5. Bringen von Ente.


III. Fachgruppe Feldarbeit

  1. Nasengebrauch.
  2. Suche.
  3. Vorstehen.
  4. Manieren am Wild und Nachziehen.
  5. Federwildschleppe.
  6. Freies Verlorensuchen und Bringen eines ausgelegten Stückes Federwild.
  7. Bringen von Federwild.

IV. Fachgruppe Gehorsam

  1. Allgemeines Verhalten – Gehorsam.
  2. Verhalten auf dem Stand.
  3. Leinenführigkeit.
  4. Folgen frei bei Fuß.
  5. Ablegen.
  6. Benehmen vor eräugtem Federwild.
  7. Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild.
  8. Schußruhe.

Nähere Einzelheiten zur Durchführung der Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) entnehmen Sie bitte der VGPO.

Nähere Einzelheiten zur Durchführung der Verbands-Gebrauchsprüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

 


Prüfungsordnungen

Es wird jedem Führer dringend geraten sich vor jeder Prüfung eingehend mit der entsprechenden Prüfungsordnung vertraut zu machen.

  • VZPO
    Ordnung für Verbandszuchtprüfungen 
    beinhaltet die Verbands-Jugendprüfung (VJP) und die Herbstzuchtprüfung (HZP).
  • VGPO
    Ordnung für Verbandsgebrauchsprüfungen 

    beinhaltet die Verbandsgebrauchsprüfung (VGP).

 

Die Prüfungsordnungen sind erhältlich beim:

GG-Druck 
Dieselstrasse 9
38122 Braunschweig
Tel.:0531/873287, Fax:0531/874181

oder beim

Druckhaus Oberpfalz 
Wernher-von-Braun-Strasse 1
92224 Amberg
Tel.:09621/609-0


Anmeldung zu Prüfungen

Füllen Sie bitte das folgende Formblatt „Nennung zur Verbandsprüfung“ direkt am Bildschirm aus.
Anschließend lassen Sie es ausdrucken, unterschreiben es und senden es per Post an den entsprechenden Ansprechpartner.
Bitte vergessen Sie dabei nicht einen Scheck in Höhe des Nenngeldes beizufügen!

Nenngeld KLM-Mitglieder/Nichtmitglieder

  • VJP 60,-/80,- €
  • HZP 90,-/105,- €
  • VGP 90,-/120,- €
  • Zusatzfächer BP 15,- €
  • Zuchtschau 20,- €
  • Verbeller oder Verweiser zusätzlich 25,- €

Achtung: 
Für Hunde ohne FCI/VDH Papiere dreifaches Nenngeld lt. Beschluss der EVS am 17.11.2002